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Termine

Zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes: Protest gegen den Radikalenerlaß..

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Betroffene des sog. Radikalenerlasses von 1972 protestieren am 22. Mai um 15 Uhr auf dem Bonner Münsterplatz, fordern Rehabilitierung und Entschädigung und verwahren sich gegen die Einführung eines „Verfassungstreuecheck"-Gesetzes, das einem verschärften „Radikalenerlass" gleichkäme!

 

Am selben Nachmittag eröffnet Ayla Çelik, Landesvorsitzende der GEW Nordrhein-Westfalen, um 17 Uhr im Rathaus Bonn Beuel die Ausstellung „Vergessene Geschichte - Berufsverbote".

 

Ein „Demokratischer Ratschlag" wird ab 18 Uhr stattfinden:

Gemeinsam mit Aktiven aus Bewegungen, Initiativen und Gewerkschaften, mit Bildungs- und Forschungsträger*innen soll beraten werden, wie unsere Grundrechte geschützt bzw. wiederhergestellt werden können.

 

Auf dem Podium referieren:

Maike Finnern, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Prof. Dr. Josef Foschepoth, Historiker, Autor des Buches „Verfassungswidrig! Das
KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg"
Joachim Kerth-Zelter, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen
Dr. Ulrich Schneider, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten
Werner Siebler, Berufsverbotsbetroffener bei der Post

 

Im Anschluss an die einführenden Kurzreferate wird es Gesprächsgruppen geben.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Hintergrund:

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat ausgefertigt und feierlich verkündet. Es zieht die Lehren aus den Erfahrungen im faschistischen Terrorstaat und enthält - auch wenn es inzwischen mehr als 60mal geändert wurde - ganz wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien. Insbesondere sind im Grundgesetz elementare, unveränderliche Grundrechte verankert.

1972 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sog. Radikalenerlass, mit dem vermeintliche „Verfassungsfeinde" vom Öffentlichen Dienst ferngehalten oder ausgeschlossen werden sollten. Damit wurden seinerzeit Bewerberinnen und Bewerbern für den Öffentlichen Dienst bzw. dort Beschäftigten unrechtmäßig Grundrechte entzogen. Es wurden die Artikel 3, 4 und 12 des Grundgesetzes verletzt, der Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot, die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses sowie die freie Berufswahl. So urteilte 1995 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Fast ausschließlich gegen linke und systemkritische Oppositionelle gerichtet, führte der sog. Radikalenerlass zu einer jahrzehntelangen Verfolgung und zu Berufsverboten Andersdenkender und schadete unserer Demokratie. Bis zum heutigen Tage wirkt er nach. Aktuell wird im Zusammenhang mit dem Erstarken rechtsradikaler und neonazistischer Kräfte seine Wiederbelebung betrieben wie z. B. in Brandenburg.

 

Am Tag des Grundgesetzes, dem 22. Mai 2024, reklamieren wir Betroffenen des verfassungswidrigen „Radikalenerlasses", dass uns nach mehr als 50 Jahren endlich unsere im Grundgesetz verbrieften Grundrechte zurückgegeben werden. Wir fordern unsere voll-umfängliche Rehabilitierung und Entschädigung. Wir protestieren gegen die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Disziplinarrechts für den Öffentlichen Dienst und die in einzelnen Bundesländern geplante grundrechtswidrige Neuauflage des sog. Radikalenerlasses.

 

Die im Grundgesetz verbürgten Grundrechte sind unteilbar und müssen uneingeschränkt ihre Gültigkeit behalten.

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Weiterführende Informationen zum Thema unter www. berufsverbote.de

PM

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