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Termine

Weltweiter Aktionstag gegen die globalisierte Überwachung

Bild:

auch in Stuttgart - dem Standort der militärischen Kommandozentrale -"Aufstehen gegen globale Überwachung für Bürgerrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung  - Solidarität mit Edward Snowden"


Die Gesellschaft Kultur des Friedens (GKF) ruft im Rahmen ihres 3. europäischen Forums vom 25.07. - 29.07.2013 in Stuttgart gegen unnütze und aufgezwungene Großprojekte - zu denen sie auch den "Überwachungsstaat" zählen - zur Demonstration und Kundgebung am Samstag den 27.07.2013 in Stuttgart auf. Es beginnt mit : "5 vor 12 Uhr" auf dem Karlsplatz am Mahnmal gegen Krieg und Faschismus. Das Thema lässt sich dezidiert durch die Begriffe "(US)-Abhörskandal, AFRICOM, EUCOM, @militärische Kommandozentralen in Stuttgart" beschreiben.

Der Demozug vom Karlsplatz zum Schlossplatz am Fahnenrondell beginnt um 12.30 Uhr;
12.45 Uhr Abschluss mit internationalen Beiträgen u.a. zu unnützen und aufgezwungenen Großprojekten. Unterstützer, Aufrufer und Interessierte sollen sich bei der : Gesellschaft Kultur des Friedens ((GKF) email: info@kulturdesfriedens.de melden.

Der Abhörskandal ist längst kein amerikanischer mehr, denn tagtäglich erreichen uns Meldungen über die Verstrickungen und Machenschaften deutscher und anderer Geheimdienste weltweit. Die Vorstellung, dass vertrauliche Gespräche, ob mit Jurist_innen, Journalist_innen oder Ärzt_innen ebenso abgeschöpft werden können wie mit Psycholog_innen oder Seelsorger_innen ist nicht mehr nur wissenschaftliche Spielwiese, die unter dem Schutz des Grundgesetz Artikels der 'Freiheit von Forschung und Lehre' gehört - also nur Versuchspersonen betraf, sondern genau diese Forschung ist gesellschaftliche Realität geworden. Im Jargon, der mit der Bundeswehr kooperierenden Universitäten wird das dann wohl als 'Feldforschung' bezeichnet. An welchem der - so frage ich - Großprojekte arbeiten keine Professor_innen mit ? Bedeutet dies nicht aber, dass wir alle ob bewusst oder unbewusst zu Versuchspersonen der Wissenschaft werden ? In diesem Zusammenhang möchte ich an den meist missachteten Menschenrechtspakt erinnern, der aufgrund der deutschen Nazi Vergangenheit in den Kanon der universellen Menschenrechte auf genommen wurde.

Es handelt sich um den '8. Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte' vom 19. Dezember 1966 - Bundesgesetzblatt 1973 II Seite 1534 - (Internationale Quelle: UNTS Band 999, Seite 171). Artikel 7 besagt:

"Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden."

(Herv. F. Nieschalk; Quelle: Menschenrechte Ihr internationaler Schutz, Universelle u. regionale

Menschenrechtspakte ..., Beck-Texte, 3. Auflage, Januar 1992, S.25). Einklagbar ist dieses Recht in Straßburg beim internationalen Gerichtshof für Menschenrechte. Deutschland hat die Konvention ratifiziert - spätestens mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, da die Konvention damit rechtskräftig wird. Von den weltweiten Demonstrationen zu Klagen vor den Menschenrechtsgerichtshöfen ?

"Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie persönlich und unmittelbar Opfer einer Verletzung der in der Konvention oder einem ihrer Protokolle dargelegten Rechte und Sicherheiten sind, können Sie beim Europäischen Gerichtshof Beschwerde einreichen. Die Rechtsverletzung muss von einem an die Konvention gebundenen Staat begangen worden sein.

Welche Rechte werden durch die Konvention und ihre Protokolle geschützt? Insbesondere sind die folgenden Rechte geschützt:
· Recht auf Leben;

· Recht auf ein faires Verfahren vor Gericht, sei es zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Natur;
· Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ;
· Freiheit der Meinungsäußerung;
· Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit;
· Recht auf wirksame Beschwerde;

· Schutz des Eigentums;
· Aktives und passives Wahlrecht

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, wenn Sie eine Beschwerde einreichen wollen?
Welche Bedingungen müssen Sie persönlich erfüllen?· Es ist nicht notwendig, dass Sie ein Staatsangehöriger einer der durch die Konvention gebundenen Staaten sind. Die Rechtsverletzung muss lediglich innerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines der Staaten begangen worden sein, dies bedeutet für gewöhnlich, innerhalb des Staatsgebietes.
· Sie müssen entweder eine Privatperson oder eine juristische Person sein wie z.B. ein Unternehmen oder eine Gesellschaft.
· Sie müssen persönlich und unmittelbar das Opfer der Rechtsverletzung sein. Es ist nicht möglich, eine allgemeine Klage gegen ein Gesetz oder eine Maßnahme einzureichen, weil es Ihnen zum Beispiel unfair erscheint; auch kann nicht im Namen anderer Menschen Beschwerde eingereicht werden (sofern sie nicht genau bestimmt wird und Sie ihr offizieller Vertreter sind)."

(Quelle: 
http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/faqs.asp ) (Fnie)

Quellen:

'Menschenrechte Ihr internationaler Schutz, Universelle u. regionale Menschenrechtspakte ..., Beck-Texte, 3. Auflage, Januar 1992, S.25;

http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/faqs.asp

http://www.kulturdesfriedens.de/2013/07/weltweiter-aktionstag-zu-us-abhorskandal/

http://wecker.de/

http://www.facwbook.com/events/566858663364951/?ref=3

http://www.freitag.de/autoren/rmatern/jenseits-der-freiheit

 

 

 

25.07.2013

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