Rubrikübersicht | Impressum | 04. Mai 2024


Termine

Verteidigen wir das elementare Grundrecht auf Versammlungsfreiheit -

Pressemitteilung
Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zu dem folgenden Prozess:
Klage gegen einen Gebührenbescheid für eine rechtswidrige Gewahrsamnahme, die vor einer Versammlung an der Universität Karlsruhe mit Innenminister Schäuble zum Thema 60 Jahre Grundgesetz ohne jeglichen Anlass vorgenommen wurde. Der Kläger wurde rechtswidrig an der Teilnahme an dieser Versammlung gehindert und soll dafür sogar noch bezahlen:
Montag, den 20.12.2010, um 14.45 Uhr, Verwaltungsgericht Karlsruhe, Röntgenstr. 2a, 3.OG, Sitzungssaal 3 

Im Vorgriff auf das geplante neue Landesversammlungsgesetz in Baden-Württemberg wurden seit Anfang 2009 (nicht nur) in Karlsruhe etliche Maßnahmen ergriffen, die die Versammlungsfreiheit einschränken, das elementare Grundrecht der kollektiven Meinungsfreiheit in einer Demokratie. Dazu gehört z.B. eine Flut von immer mehr und immer neuen Auflagen bei Versammlungen, deren bereits geringfügige Nichtbeachtung dazu verwendet wird, strafrechtliche Schritte gegen die Versammlungsleiter oder Ordner einzuleiten. Dazu gehört die Erfassung der VersammlungsteilnehmerInnen in verschiedenen Dateien der Polizei und des Staatsschutzes durch Aufnehmen der Personalien und Abfilmen von immer mehr VersammlungsteilnehmerInnen. Dazu gehören auch immer mehr Anlass unabhängige Platzverweise und Gewahrsamnahmen in Zusammenhang und im Vorfeld von Versammlungen usw. Das erste „Opfer“ des neuen Landesversammlungsgesetzes in Bayern, das dem geplanten Gesetz in Baden-Württemberg als Vorbild diente, wurde im Übrigen ein verdi-Gewerkschaftssekretär wegen eines Streiks im Einzelhandel in der Münchner Innenstadt. Ein Großteil des bayrischen Versammlungsgesetzes musste inzwischen aufgrund der großen Proteste und des Eilbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts wieder geändert werden. Jetzt muss auch das geplante neue Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg vom Tisch!
Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zu den Prozessen zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit!

 

Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI Karlsruhe), Steinstr.23, 76133 Karlsruhe - Kontakt: Info@aki-karlsruhe.de 

20.12.2010

· Penthouse Jazzband spielt im KH Osterfeld...
· Nie wieder ist jetzt! Gemeinsam gegen die AfD-Veranstaltung in 75239 Eisingen...
· Vortrag: Demokratie im Feuer ? Bedrohung durch Russland...
· Kinder schützen durch Schulstraßen!
· 1. Mai-Aufruf des DGB für 2024


Diskussion


mitdiskutieren
Name
Email*
Beitrag**
Spamcode
eingeben
7171
* die Emailadresse wird nicht veröffentlicht.
Datenschutz / Impressum