Rubrikübersicht | Impressum | 06. Mai 2024


Leserbriefe

Weihnachtsgeschenk für Beschäftigte in der Zeitarbeit!

 DGB-Nordbaden begrüßt Urteil des Berliner Arbeitsgerichts

 Gestern wurde vom Berliner Arbeitsgericht der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt. Der DGB begrüßt dieses Urteil und stimmt der Urteilsbegründung der Berliner Arbeitsrichter zu, die die "soziale Mächtigkeit" der CGZP in Frage stellten.

 Der DGB versucht seit langem, die christlichen Gewerkschaften für nicht tariffähig erklären zu lassen. Mit ihren vielfach schlechten Tarifverträgen machen sie es den richtigen Gewerkschaften schwer, ordentliche Tarifabschlüsse durchzusetzen. Gerade bei Arbeitgebern, die auf Tarifflucht seien, ist es ein beliebter Weg, über einen Tarifvertrag mit einer christlichen  Gewerkschaft seriös und fair zu erscheinen. Dies ist nun zumindest für die Zeitarbeitsbranche vorbei.

 "Das Urteil ist ein Weihnachtsgeschenk für viele Beschäftigte in der Zeitarbeit und ich beglückwünsche das Arbeitsgericht Berlin zu seinem Urteil", sagte der DGB-Regionsvorsitzende von Nordbaden, Stefan Rebmann. Er rät allen Beschäftigten von Zeit- oder Leiharbeitsfirmen, ihre Arbeitsverträge nun noch einmal genau zu prüfen, bzw. sich mit diesen an eine DGB-Gewerkschaft zu wenden. "Alle Verträge, die Bezug auf einen Tarifvertrag der CGZP nehmen, werden durch das Urteil tangiert", so Rebmann weiter. Konkret bedeutet dies, dass nun der Wortlaut des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes gilt und dieses sieht gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt. Durch die Ungültigkeit der CGZP-Tarifverträge greift somit der Gesetzestext. Ausnahme ist allein, wenn ein Arbeitsvertrag ein Klausel enthält, die für den Fall der Ungültigkeit des einen Tarifvertrages automatisch die Bedingungen eines anderen (meist dem des DGB) akzeptiert.

 Beschäftigte sollten nun keinesfalls neue Arbeitsverträge akzeptieren, ohne Rücksprache mit einer DGB-Gewerkschaft zu halten. Es ist anzunehmen, dass einige Zeitarbeitsfirmen versuchen werden, neue Verträge abzuschließen, um den gesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu umgehen.

 

 

05.01.2011

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