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Leserbriefe

PBefG-Novelle: VCD fordert Klima-, Umwelt- und Sozialstandards auch für Pooling-Dienste

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Digitale Mobilitätsangebote wie Pooling-Dienste sollen dauerhaft erlaubt werden.

Der VCD begrüßt das Ende der rechtlichen Grauzone. Eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung mahnt aber auch klare Standards an. Digitale Angebote dürfen nicht auf Kosten des ÖPNV gehen.

Berlin, 4. Dezember 2020. In seiner Stellungnahme begrüßt der VCD, dass On-Demand-Dienste und Pooling-Angebote, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, mit der Novelle dauerhaft erlaubt werden. Bislang war die Laufzeit für viele der Mobilitätsprojekte auf Grundlage einer Experimentierklausel auf vier Jahre begrenzt. Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erhalten Anbieter endlich die notwendige Rechtssicherheit.

Um den Verkehr nachhaltig zu reduzieren, dürfen digitale Angebote aus Sicht des VCD bestehende ÖPNV-Linien nicht ersetzen, sondern sollen künftig als integrale Bausteine eines öffentlichen Nahverkehrssystems Angebotslücken schließen. Eine festgelegte Poolingquote, wie sie die Novelle vorsieht, hält der VCD für sinnvoll, um eine bessere Fahrzeugauslastung und damit mehr Nachhaltigkeit im Verkehr zu erreichen. Dies darf jedoch nicht die einzige klima- und umweltpolitische Anforderung an die neuen Angebote sein. Aus Sicht des VCD fehlen Vorgaben zum Monitoring einer möglichen Verkehrsverlagerung auf Kosten des Umweltverbundes. Auch muss es vom Bund festgelegte, klar definierte Mindestniveaus für Klima-, Umwelt- und Sozialstandards geben.

Unverständlich ist für den VCD, dass keine Vorgaben für App-gestützte Mietwagenanbieter vorgesehen sind. Das kann dazu führen, dass Anbieter wie Uber oder Free Now Taxi und ÖPNV verdrängen und den Markt für App-basierte Sammelverkehre schon in der Entstehung beeinträchtigen. Darum fordert der VCD, dass die vorgesehenen Vorgaben für App-Sammelverkehre auch für App-gestützte Mietwagenverkehre gelten müssen.

Zur Stellungnahme des VCD: https://www.vcd.org/stellungnahme-pbefg
PM/VCD

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