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Leserbriefe

Kundgebung zur CETA-Urteilsverkündung

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Am Dienstag, 02.03.2021, wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Organklage der Linksfraktion im Bundestag zum Freihandelsabkommen CETA verkünden. Ein breites Bündnis von attac, Deutscher Gewerkschaftsbund, DIE LINKE, fridays for future, Lebenslaute und Netzwerk für gerechten Welthandel wird deshalb eine Kundgebung von 11 bis 16 Uhr auf dem Marktplatz in Karlsruhe durchführen. Das Bündnis lehnt das Freihandelsabkommen CETA ab, weil es die Profitinteressen von Konzernen und Großinvestoren über das Gemeinwohl stellt. Menschenrechte, Verbraucher*innen- und Umweltschutz werden den Profitinteressen untergeordnet. Mit der Möglichkeit für Konzerne, gegen Staaten vor dem geplanten Investitionsgericht zu klagen, wird eine Paralleljustiz geschaffen und staatliche Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt untergraben. Hunderttausende hatten dieses Abkommen auf Großdemonstrationen abgelehnt. Dennoch hat die Bundesregierung das Abkommen ohne gesetzliche Zustimmung des Bundestags unterschrieben. Dagegen richtet sich die Organklage der Linksfraktion.
PM/Linke

01.03.2021

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