Rubrikübersicht | Impressum | 06. Mai 2024


Leserbriefe

IALANA zum Thema Einsatz von Nuklearwaffen

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Liebe Friedensfreund*innen,

jeder Einsatz von Atomwaffen und schon dessen Androhung sind sowohl nach humanitärem Völkerrecht, als auch nach dem Internationalen Menschenrecht auf Leben (Artikel 6 des UN-Zivilpaktes) verboten (Hinweis auf das Gutachten des IGH vom 8.7.1996 und auf den General Comment Nr. 36 des UN-Menschenrechtsausschusses vom 30.10.2018).

Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Einsätze und Androhungen im Rahmen einer Nuklearen Teilhabe. Eine Nukleare Teilhabe verstößt zudem auch gegen den Atomwaffensperrvertrag, welcher den Nichtkernwaffenstaaten auferlegt, keine Verfügungsgewalt über Kernwaffen unmittelbar oder mittelbar anzunehmen.

Wir möchten darüber informieren, dass IALANA Deutschland diese völkerrechtlichen Bewertungen gemeinsam mit ihrer in der internationalen IALANA assoziierten US-amerikanischen Partnerorganisation, dem Lawyers Committee on Nuclear Weapons (LCNP) in zwei Eingaben an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN-HRC) dargelegt hat, welche die Atomwaffenpolitik Deutschlands (Englische Orginalfassung / deutsche Übersetzung) und der Russischen Föderation (Englische Originalfassung) betreffen. Der Menschenrechtsrat (nicht zu verwechseln mit dem o.g. Menschenrechtsausschuss) ist durch eine Resolution der Generalversammlung dazu berufen, alle Mitgliedstaaten turnusmäßig (alle viereinhalb Jahre) zu prüfen, ob sie ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllen, insbesondere aus der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen sowie gegebenenfalls dem Humanitären Völkerrecht, das in bewaffneten Konflikten gilt. In diesem Jahr sind u.a. Deutschland und Russland an der Reihe geprüft zu werden. Die Sitzungen der für die Prüfung zuständigen UPR Working Group werden im November d.J. in Genf stattfinden. Ergänzende Informationen dazu: Universal Periodic Review | OHCHR

Wir haben in unseren Eingaben an die zu prüfenden Staaten eine Reihe von Forderungen gestellt und u.a. angemahnt,

ihre Politik der nuklearen Abschreckung aufzugeben,
jegliche Drohungen mit dem Einsatz von Atomwaffen einzustellen,
in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über eine nukleare Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle,
den Plan für eine Nukleare Teilhabe von Belarus aufzugeben,
die Nukleare Teilhabe Deutschlands zu beenden sowie
den Widerstand gegen den Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen (TPNW) aufzugeben und diesem beizutreten.

Ebenfalls möchten wir auf die Ausarbeitung "Menschenrecht und humanitäres Völkerrecht gegen Atomwaffen" von IALANA Vorstandsmitglied Bernd Hahnfeld aufmerksam machen. Dieser Text ist in Vorbereitung auf eine zukünftige Veranstaltung zum Thema entstanden. Wir veröffentlichen die Einladung zu dieser Veranstaltung sobald alle relevanten Informationen vorliegen.
PM/IALANA

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