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Leserbriefe

Arbeitsgericht Pforzheim beendet tarifpolitische Geisterfahrt bei WISI

Bild: Streikmassnahmen bei Wisi Communication (Foto; IG Metall Pforzheim)

Streikmassnahmen bei Wisi Communication (Foto; IG Metall Pforzheim)

Die Ansprüche des Betriebsratsvorsitzenden auf das Tarifliche Zusatzgeld und den Zusatzbetrag sind begründet.

Tarifverträge haben bei WISI auch weiterhin Gültigkeit.

Wie die IG Metall Pforzheim mitteilt, hat das Arbeitsgericht Pforzheim der Klage des Betriebsrastvorsitzenden der Firma WISI Communications Martin Kolb auf Zahlung des tariflichen Zusatzgeldes und des Zusatzbetrags für die Jahre 2019 und 2020 stattgegeben.

Seit mehr als zwei Jahren stellte der Rechtsanwalt der Firma die Geltung der Tarifverträge insgesamt und die Anwendung des Tarifvertrags -Tarifliches Zusatzgeld- im speziellen in Frage. Diese Auffassung sei nach Ansicht des Gewerkschaftssekretärs Arno Rastetter von der IG Metall Pforzheim spätestens nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim nicht mehr haltbar. Er sei sich ohnehin von Anfang an sicher gewesen, dass die Tarifverträge 2008 rechtmäßig durch Tarifvertrag auf die neu gegründeten Unternehmen WISI Communication und WISI Automotive übertragen worden seien. Auch dass der Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld und die Möglichkeit von freien Tagen statt Geld für bestimmte Beschäftigungsgruppen unter den Anwendungsbereich des Anerkennungstarifvertrags fallen, sei für ihn bereits vor einer neuerlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Ende des letzten Jahres immer klar gewesen.

Nach diesem Urteil erwarte er von der Geschäftsleitung nun, dass die Ansprüche der Beschäftigten die diese in den Jahren 2019 und 2020 bereits schriftlich gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht haben, schnellstens ausbezahlt werden. „Dies seien rund 2/3 der Belegschaft gewesen. Man habe bisher nur deshalb von weiteren Klagen abgesehen, weil die Fälle alle gleich gelagert seien und so unnötige Kosten und Aufwand vermieden werden konnten", so der Gewerkschafter. „Das gelte natürlich nur, wenn jetzt auch schnell bezahlt wird. Nur so kann die Fahrt in die richtige Richtung korrigiert werden" so Rastetter weiter.

Die Beschäftigten hätten in mehreren Protestkundgebungen so zuletzt am 12. März 2021 deutlich gemacht, dass sie erwarten, dass sie entsprechend der Tarifverträgen in der Metall- und Elektroindustrie bezahlt werden.

Weiter sei es notwendig den Faden für einen Standort- und Beschäftigungssicherungsvertrag wieder aufzunehmen der der Lage des Unternehmens einerseits, und den Interessen der Beschäftigten nach sicheren Arbeitsplätzen andererseits gerecht wird. Die IG Metall Pforzheim stünde trotz ihrer Verärgerung über das Vorgehen der Geschäftsleitung für Gespräche zur Verfügung, heißt es in einer Presseerklärung der IG Metall Pforzheim.

Der Betriebsratsvorsitzende der Firma WIS Communication, Martin Kolb erklärt: „In diesem Rechtsstreit ging es nicht um mich. Es ging um alle 270 Beschäftigten in Sachen Entgelt und letztendlich um die Tarifbindung insgesamt. Ich bin froh, dass am gestrigen Donnerstag ein wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit gemacht wurde. Vor allem die klare Linie in den Ausführungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung lässt die Hoffnung zu, dass wir uns in absehbarer Zeit wieder den Themen widmen können, die uns wirklich weiterbringen."

27.03.2021

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