Leserbriefe
Am Mittwoch und Donnerstag (9. und 10. September) ruft ver.di Baden-Württemberg die Beschäftigten in den SWEG Bus-Betrieben in Lahr, Offenburg, Schutterwald, Kehl, Endingen, Emmendingen, Weil am Rhein, Müllheim, Dörzbach, Lauda, Wiesloch, Sinsheim und Gammertingen zu einem zweitägigen Warnstreik auf.
Grund für den ersten Ausstand sind die stockenden Verhandlungen in parallel laufenden Tarifrunden: Verhandelt wird bundesweit das Entgelt (ETV-Tarifvertrag), gekündigt ist außerdem der Manteltarifvertrag. Und wegen der Neu-Ausschreibungen von Linienbündeln im Land fordert ver.di zum Schutz der Beschäftigten der SWEG einen Tarif-Sozialplan, bisher ohne jegliche Annäherung (weitere Infos dazu unten).
Frederike DeCoite, ver.di Verhandlungsführerin bei der SWEG: „Nach Monaten des Hinhaltens erwarten wir, dass die SWEG endlich Verantwortung für ihre Fahrerinnen und Fahrer übernimmt. Sie haben eine anständige Gehaltserhöhung verdient und sie brauchen eine verlässliche berufliche Perspektive im Zuge von Ausschreibungen und damit verbundenen Kündigungen. Die Zeit wird knapp, deshalb machen wir jetzt ernst."
Hintergrund bundesweite Entgeltrunde ETV:
Im ersten Verhandlungstermin an 13. August zum Eisenbahntarifvertrag (ETV) - für gut 30 private Verkehrsunternehmen mit insgesamt knapp 6.000 Beschäftigten - wurde von Seiten der Arbeitgeber gar kein Angebot vorgelegt.
Beim zweiten Verhandlungstermin sind ver.di und die Arbeitgeber am 31. August ohne Ergebnis auseinandergegangen. Das vom Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) vorgelegte Angebot hat ver.di als unzureichend zurückgewiesen. „Statt Wertschätzung bekommen die Beschäftigten Verzögerungen, Kürzungen und Verschlechterungen serviert", kritisierte ver.di-Verhandlungsführer Andreas Schackert. Leider seien die Arbeitgeber nicht bereit gewesen, im Laufe der Verhandlungen auf die geforderten Verschlechterungen zu verzichten. Die ver.di-Tarifkommission habe daraufhin die Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen entschieden.
ver.di fordert auf Grundlage einer bundesweiten Beschäftigtenbefragung eine Erhöhung der Monatsentgelte um 6,5 Prozent für alle, dabei 100 Euro monatlich mehr für Auszubildende sowie eine jährliche Sonderzahlung von 650 Euro nur für ver.di-Mitglieder, um deren ehrenamtliches Engagement für bessere Tarife und Arbeitsbedingungen zu würdigen. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen.
Das Angebot der Arbeitgeber sieht bei einer Laufzeit von 28 Monaten eine Einmalzahlung von 270 Euro vor; eine erste Entgelterhöhung soll es mit 2,8 Prozent erst am 1. Dezember 2026 geben, und eine zweite mit 2,2 Prozent am 1. Januar 2028. Hinzu kommen die geforderten Verschlechterungen im Manteltarifvertrag, darunter eine Aufweichung des Kündigungsschutzes.
Der Eisenbahntarifvertrag (ETV) gilt für mehr als 30 Unternehmen in Deutschland, die Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr oder Straßenpersonenverkehr (ÖPNV) betreiben. In Baden-Württemberg sind die Albtalverkehrsgesellschaft sowie die SWEG betroffen.
Hintergrund SWEG Verhandlungen:
Die hundertprozentige Landestochter Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) beabsichtigt bei Zuteilungen nach Neuausschreibungen von Linienbündeln, die von ihr bisher betriebene Bus-Linien betreffen, Beschäftigte zu kündigen, um einen geregelten Betriebsübergang zu umgehen. Betroffen sind rund 500 Beschäftigte in mehreren Bus-Unternehmen der SWEG, unter anderem in Wiesloch, Weil am Rhein (bereits zu Ende Dezember), Lahr und Offenburg. Die Fahrerinnen und Fahrer fallen derzeit unter den Tarifvertrag ETV, der auch eine Pensionskasse enthält. In den von der SWEG neu zu gründenden Unternehmen werden sie unter den Tarifvertrag privates Omnibusgewerbe zwischen ver.di und WBO fallen und damit bestehende materielle Ansprüche verlieren, die bei einem Betriebsübergang gesichert wären. Betroffene Beschäftigte müssten sich nach ihrer betriebsbedingten Kündigung auf neue Stellen in den neuen Bus-Unternehmen bewerben. ver.di befürchtet, dass so auch durch die SWEG bei der Personalauswahl Benachteiligungen für aktive Mitglieder und Betriebsräte entstehen könnten. Gleichzeitig droht in den Betrieben, die bei Ausschreibungen unterliegen, Personalabbau bis hin zu Betriebsschließungen. Die Gewerkschaft fordert deshalb zum Schutz der Beschäftigten einen Tarifsozialplan, konkret 8.000 Euro pro Jahr Beschäftigungsdauer für jeden Beschäftigten als Abfindung, der eine Kündigung erhält, plus 30.000 Euro pro betroffenem Beschäftigten, der eine Kündigung erhält, für Qualifizierungsmaßnahmen.
PM/ver.di
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