Leserbriefe
Arbeitgeber verweigert Verhandlungen zum Schutz der Beschäftigten bei Kündigungen
Weil es immer noch keinen Verhandlungstermin mit der SWEG für einen Schutz der Beschäftigten bei betriebsbedingten Kündigungen wegen Neuausschreibungen gibt, hat ver.di Baden-Württemberg den Druck auf den Arbeitgeber deutlich erhöht und setzt die Warnstreiks heute und morgen fort. Bereits letzten Mittwoch und Donnerstag waren die Busbetriebe bestreikt worden. Gestreikt wird erneut in den SWEG Bus-Betrieben in Lahr, Offenburg, Schutterwald, Kehl, Endingen, Emmendingen, Weil am Rhein, Müllheim, Dörzbach, Lauda, Wiesloch, Sinsheim und Gammertingen. Bei fast allen bestreikten Linien findet seit Beginn der heutigen Frühschicht kein Fahrdienst der SWEG statt, wieder sind rund 500 Beschäftigte im Ausstand. Grund für die Warnstreiks sind die stockenden Verhandlungen in parallel laufenden Tarifrunden: Verhandelt wird bundesweit das Entgelt (ETV-Tarifvertrag), gekündigt ist außerdem der Manteltarifvertrag. Und wegen der Neu-Ausschreibungen von Linienbündeln im Land fordert ver.di zum Schutz der Beschäftigten der SWEG einen Tarif-Sozialplan, bisher ohne jegliche Annäherung und ohne Verhandlungstermin.
Frederike DeCoite, ver.di Verhandlungsführerin bei der SWEG: „Wir bedauern sehr, dass uns die SWEG mit ihrem Verhalten zwingt, auch zum Schulstart den Busbetrieb zu bestreiken. Seit Monaten warten wir auf eine Reaktion auf unsere Forderung nach Schutz für die Fahrerinnen und Fahrer bei Kündigungen aufgrund von Ausschreibungen. Auch den heutigen Warnstreik haben wir bewusst fünf Tage vorher angekündigt: Um Eltern und ihren Kindern Zeit für die Planung von Alternativen zu geben, und um der SWEG die Chance zu bieten, mit einem Entgegenkommen die Arbeitsniederlegungen noch zu verhindern. Leider gab es keine Reaktion."
Den Vorwurf des Arbeitgebers, der Schutz der Beschäftigten bei Kündigungen sei tariflich nicht regelbar und Sache von Arbeitgeber und Betriebsrat, weist ver.di zurück.
DeCoite: „Selbstverständlich lässt sich der Schutz von Beschäftigten bei drohenden betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen eines Tarif-Sozialplans regeln. Hier werden auch keine Sachverhalte vermischt. Hätte der Arbeitgeber im Juni auf unsere Forderungen reagiert, müssten wir jetzt nicht zwei Tarifauseinandersetzungen gleichzeitig führen."
Hintergrund bundesweite Entgeltrunde ETV:
Im ersten Verhandlungstermin an 13. August zum Eisenbahntarifvertrag (ETV) - für gut 30 private Verkehrsunternehmen mit insgesamt knapp 6.000 Beschäftigten - wurde von Seiten der Arbeitgeber gar kein Angebot vorgelegt.
Beim zweiten Verhandlungstermin sind ver.di und die Arbeitgeber am 31. August ohne Ergebnis auseinandergegangen. Das vom Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) vorgelegte Angebot hat ver.di als unzureichend zurückgewiesen. „Statt Wertschätzung bekommen die Beschäftigten Verzögerungen, Kürzungen und Verschlechterungen serviert", kritisierte ver.di-Verhandlungsführer Andreas Schackert. Leider seien die Arbeitgeber nicht bereit gewesen, im Laufe der Verhandlungen auf die geforderten Verschlechterungen zu verzichten. Die ver.di-Tarifkommission habe daraufhin die Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen entschieden.
ver.di fordert auf Grundlage einer bundesweiten Beschäftigtenbefragung eine Erhöhung der Monatsentgelte um 6,5 Prozent für alle, dabei 100 Euro monatlich mehr für Auszubildende sowie eine jährliche Sonderzahlung von 650 Euro nur für ver.di-Mitglieder, um deren ehrenamtliches Engagement für bessere Tarife und Arbeitsbedingungen zu würdigen. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen.
Das Angebot der Arbeitgeber sieht bei einer Laufzeit von 28 Monaten eine Einmalzahlung von 270 Euro vor; eine erste Entgelterhöhung soll es mit 2,8 Prozent erst am 1. Dezember 2026 geben, und eine zweite mit 2,2 Prozent am 1. Januar 2028. Hinzu kommen die geforderten Verschlechterungen im Manteltarifvertrag, darunter eine Aufweichung des Kündigungsschutzes.
Der Eisenbahntarifvertrag (ETV) gilt für mehr als 30 Unternehmen in Deutschland, die Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr oder Straßenpersonenverkehr (ÖPNV) betreiben. In Baden-Württemberg sind die Albtalverkehrsgesellschaft sowie die SWEG betroffen.
Hintergrund SWEG Verhandlungen:
Die hundertprozentige Landestochter Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) beabsichtigt bei Zuteilungen nach Neuausschreibungen von Linienbündeln, die von ihr bisher betriebene Bus-Linien betreffen, Beschäftigte zu kündigen, um einen geregelten Betriebsübergang zu umgehen. Betroffen sind rund 500 Beschäftigte in mehreren Bus-Unternehmen der SWEG, unter anderem in Wiesloch, Weil am Rhein (bereits zu Ende Dezember), Lahr und Offenburg. Die Fahrerinnen und Fahrer fallen derzeit unter den Tarifvertrag ETV, der auch eine Pensionskasse enthält. In den von der SWEG neu zu gründenden Unternehmen werden sie unter den Tarifvertrag privates Omnibusgewerbe zwischen ver.di und WBO fallen und damit bestehende materielle Ansprüche verlieren, die bei einem Betriebsübergang gesichert wären. Betroffene Beschäftigte müssten sich nach ihrer betriebsbedingten Kündigung auf neue Stellen in den neuen Bus-Unternehmen bewerben. ver.di befürchtet, dass so auch durch die SWEG bei der Personalauswahl Benachteiligungen für aktive Mitglieder und Betriebsräte entstehen könnten. Gleichzeitig droht in den Betrieben, die bei Ausschreibungen unterliegen, Personalabbau bis hin zu Betriebsschließungen. Die Gewerkschaft fordert deshalb zum Schutz der Beschäftigten einen Tarifsozialplan, konkret 8.000 Euro pro Jahr Beschäftigungsdauer für jeden Beschäftigten als Abfindung, der eine Kündigung erhält, plus 30.000 Euro pro betroffenem Beschäftigten, der eine Kündigung erhält, für Qualifizierungsmaßnahmen.
PM/ver.di
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