Rubrikübersicht | Impressum | 16. Juni 2026


Leserbriefe

Initiativgruppe gegen Radikalenerlass und Berufsverbote Baden-Württemberg

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 Der neue Koalitionsvertrag für die baden-württembergische Landesregierung enthält - von der Öf­fentlichkeit kaum beachtet - auch Ankündigungen eines Revivals der Berufsverbote gegen politisch Linke, vergleichbar mit dem „Radikalenbeschluss"- und „Schiess-Erlass" vor über 50 Jahren. 
Die Initiativgruppe stellt hierzu fest:2024 schlug der damalige stellvertretende Frak­tionsvorsitzende der GRÜNEN im Landtag und heutige Minister für Arbeit, Soziales und Ge­sundheit, Oliver Hildenbrand, erstmals vor, ähn­lich wie in Brandenburg einen „Verfassungs­treuecheck" mit „Regelabfrage" einzuführen, beginnend mit dem Polizeidienst. Ministerpräsi­dent Kretschmann folgte dem nicht und hatte 2022 in einer ARD-Dokumentation er­klärt: „Einen Radikalenerlass wie damals brau­chen wir sicher nicht." Mit der Regierung Özde­mir/Hagel soll es nun offenbar anders kommen.
Im GRÜNEN-Landtagswahlprogramm 2026 tauchten „Regelabfrage" und „Verfassungstreue­check" in erweiterter Form wieder auf. Bei der CDU waren damit offene Türen einge­rannt. Jetzt steht im Koalitionsvertrag: „Verfas­sungstreue: Wir werden Polizei, Justiz und Landtag noch besser vor Verfassungsfeinden schützen. Als zusätzli­chen Baustein im Aus­wahl- und Einstellungsverfahren werden wir künftig für diese sensiblen Bereiche eine stan­dardmäßige Abfrage beim Verfassungsschutz vornehmen." (S. 69)
Die diesbezüglich geplanten Gesinnungsüberprüfun­gen und Vorhaben im Öffentlichen Dienst sind im Koalitionsvertrag verteilt auf über 20 Seiten, versteckt unter vielerlei Über­schriften. „Sicherheit und Demokratie" müssten „in stür­mischen Zeiten" vor „Angriffen von in­nen und außen" verteidigt werden, heißt es: „Deshalb stärken wir unsere Resili­enz auf al­len Ebenen." (S. 68) Dieses Allzweck-Mode-wort klingt natürlich besser als autoritäre staatliche Maßnahmen wie „Regelanfrage", Verfassungstreuecheck",  „Verweigerung der Einstellung" oder „Entlas­sung aus politischen Gründen". Dass sol­che Maßnahmen sich „nur gegen Rechtsextremismus und Neona­zis" richten würden, wird erst gar nicht versucht zu behaupten und war - bei nunmehr 35 von 157 AfD-Mandaten hier und in anderen Bundesländern drohenden Regierungseintritten - ohnehin nie ernst zu nehmen. CDU-Fraktionschef Mario Vogt in einem Interview am 09.05.2026 in der Rhein-Neckar-Zeitung dazu vielsagend: „Wir werden die Rechts­extremen links liegen lassen."
Anders als 1972/73, als kein Gesetz geändert wurde, wird nun verkündet: „Wir wollen die Re­silienz unseres Staates und seiner Institutionen gegen Gefährdungen unserer freiheitlichen Ord­nung weiter stärken. Zu diesem Zwecke werden wir sowohl die Landesverfassung als auch einfache Gesetze wie das Verfassungsge­richtshofgesetz, den ak­tuellen Gegebenhei­ten anpassen." (S. 86) Dies stellt einen Türöffner dar - auch für Grundrechts- und Verfassungsein­schränkungen. Die entscheidende Rolle und De­finitionsmacht soll laut Koalitionsvertrag - trotz unsäglicher Verwicklungen zum Beispiel in den „NSU"-Skandal - der Inlandsgeheimdienst be­halten: „Das Landesamt für Verfassungs­schutz ist unser Frühwarnsystem für verfass­ungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen. Wir werden das Amt ange­sichts der vielfältigen Bedro­hungen, denen unsere freiheitliche demokratische Grund­ordnung ausgesetzt ist, stärken." (S. 70)
Die Ausweitung von Gesinnungsüberprüfungen kann für den gesamten Landesdienst - also Leh­rerinnen und Lehrer, Erziehung, Hochschulen, Gesundheit, Kliniken sowie für alle bereits Beschäftigten - im Laufe eines Gesetzge­bungsverfahrens oder anschließend jederzeit erfolgen. Aus „Gleichbehandungsgrün­den" würde dies wohl in kurzer Zeit nachgeschoben. Steigender Militarisierung sind alle Berei­che längst unterworfen.
Mittlerweile wurde 2024/25 in Bayern der Klimaaktivistin Lisa Pöttinger die Einstellung als Lehrerin ver­weigert, weil sie das Wort „Profitmaximierung" benutze. Benjamin Ruß, Geoinformatiker, ist von der TU München abgelehnt worden, da er Be­griffe wie „Kapitalismus", „Ras­sismus" und „Faschismus" in den Mund genommen habe. Und in NRW wurde Ahmat Othman (Informati­ker) vom Land entlassen, weil er Soli­darität mit der Bevöl­kerung in Gaza gezeigt hat - um nur einige Beispiele zu nennen. Bundesweit ist die Zahl neuer Be­rufsverbote längst zweistellig.
Sprechen engagierte Linke Wahrheiten aus, sol­len sie mit allen Mitteln verfolgt werden. Was mittlerweile an Angriffen auf Grundrechte fest­zustellen ist, hat es in den letzten vier Jahr-zehn­ten so nicht gegeben. Mit rasanter Geschwindig­keit werden demokratische Rechte und Verfas­sungsgebote entsorgt, nach innen wie außen: vom Recht auf freie Meinungs­äußerung bis zum Völkerrecht. Einsatz für soziale Rechte, gegen Klimazerstörung, Krieg, aktives Engagement in den Gewerkschaften sollen bestraft und verhin­dert werden. Selbst junge Schülerinnen und Schüler, die gegen die Wehr­pflicht demonstrie­ren, wurden bereits von V-Leuten bedroht, sie würden ihre „Zukunft gefährden".
Auch in „the Länd" sollen nun ge­setzliche Voraussetzungen für Berufsverbote 2.0 geschaffen werden, „modern", „smart", „resili­ent".  Neue Berufsverbots-Fälle werden mit Sicherheit auch im „Ländle" nicht lange auf sich warten lassen.
Im Koalitionsvertrag wird betont, Baden-Württem­berg stehe „für eine offene und vielfältige Ge­sellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Herkunft, Glaube, Behinderung, Alter oder se­xueller Orientierung und geschlechtlicher Iden­tität frei, sicher und respektiert leben können." (S. 95) Hinzugefügt werden muss noch: Genauso garantiert ist der Schutz vor Diskriminie­rung aufgrund politischer Meinungen, durch bestimmte EU-Richtlinien und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Nicht zuletzt enthält auch das ILO-Überein-kommen Nr. 111 für das Arbeitsrecht entsprechende Regelungen. Mit des­sen Ratifizierung hat sich die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls verpflichtet, „in Bezug auf Beschäftigung und Beruf ... jegliche Dis­kriminierung auszuschalten, die ... auf Grund der politischen Meinung erfolgt" (Bundesge­setzblatt Teil II vom 14.03.1961, Artikel 1 und 2).
Presseerklärung  vom 27.05.2026
 

01.06.2026

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