Rubrikübersicht | Impressum | 15. März 2026


Leserbriefe

Grüne/WiP/Die Linke verurteilt Lärmaktionsplan

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Fraktion Grüne/WiP/Die Linke verurteilt Lärmaktionsplan und fordert betroffene Anwohnerinnen und Anwohner auf, Rechtsmittel einzulegen.
Die Fraktion Die Grünen / WiP / Die Linke lehnt den vorgelegten Lärmaktionsplan der Stadt Pforzheim ab, der sich aktuell in der Offenlage befindet.
Das erste Ziel der Fortschreibung des Lärmaktionsplans soll es sein, die betroffenen Menschen und ihre Wohngebäude zu identifizieren und gezielt Abhilfe zu schaffen. So die Vorgabe des Umweltministeriums. Stattdessen steigt durch die geplanten Maßnahmen in Summe die Zahl der durch Lärm gesundheitsgefährdend über 70 dB betroffenen Personen sogar um 1.158 an auf 8.036 Personen.
Oberbürgermeister Boch und Bürgermeister Volle verteilen zusammen mit der CDU und dem konservativen bis rechten Teil des Gemeinderates OB-Wahlgeschenke und konterkarieren die Ziele des Lärmaktionsplans. Es wird offensichtlich, dass sich OB Boch und die CDU nicht der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtet fühlen, sondern nur manchen. In den Ortsteilen wird die Geschwindigkeit der Durchfahrten teilweise von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Dagegen erhöht die Verwaltung die Geschwindigkeit in den ohnehin schon stark belasteten Straßen in der Innenstadt. An Straßen, an denen die weniger begüterten Einwohnerinnen und Einwohner Pforzheims wohnen.
Dabei war der Anhang 1 zum Lärmaktionsplan, der die Betroffenheitsgebiete für Lärmbelastung darstellt, nicht Teil der vorgelegten Beschlussvorlage im Planungs- und Umweltausschuss am 26.02. Die berechneten Ergebnisse der Lärmbelastung wurden der Diskussion im Ausschuss durch die Verwaltung entzogen.
„Gesundheitsschäden für Menschen mit geringerem Einkommen, die an hoch belasteten Straßen wohnen, vorsätzlich zu planen und dann mit Verbesserungen für Bewohnerinnen und Bewohner besserer Wohnlagen zu verrechnen, wie es im Lärmaktionsplan passiert, finden wir menschenverachtend. Es ist sowohl systematisch als auch moralisch zu verurteilen. Wir zweifeln auch die rechtliche Zulässigkeit dieser Planung an", so die Stadträte:in.
Die Fraktion wird mit einer Aktion an den betroffenen Straßen die Menschen dazu aufrufen, Rechtsmittel gegen die Maßnahmen des Lärmaktionsplan einzulegen. Des Weiteren wird die Fraktion die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise der Verwaltung prüfen lassen. Betroffene können sich gerne an die Fraktion wenden.

Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan
Ab 70 db wirkt Lärm gesundheitsschädlich auf Menschen. Er verursacht laut WHO Stress, Gereiztheit, Schlafstörungen, sowie über 75 dB Herz-Kreislauf Erkrankungen, Konzentrationsstörungen und eine gestörte Sprachentwicklung bei Kindern.
Der Anstieg der betroffenen Personen durch die geplanten Maßnahmen liegt daran, dass an einigen großen und stark befahrenen Straßen der Kernstadt die Geschwindigkeit tagsüber von 30 km/h auf 50 km/h erhöht werden soll. Dies betrifft sogar Straßen, an denen Schulen (Hebel und Theodor Heuss Gymnasium) liegen und das größte Krankenhaus (Helios). Sie liegen im gesundheitsgefährdenden Bereich über 70 dB. Hier wird neuer, in vielen Fällen gesundheitsgefährdender Lärm erzeugt.
Betroffene Straßen sind:
 Berliner Straße
 Calwer Straße
 Christophallee
 Eutinger Straße
 Habermehlstraße
 Hohenzollernstraße
 Lindenstraße
 Östliche
 Parkstraße
 St. Georgen Steige
 Untere Wilferdinger Str.
 Wilferdinger Str.
 Wurmberger Str.
 Zerrenner Str.

Hier soll in nicht vertretbarer Weise unter Inkaufnahme von Gesundheitsschäden bei den finanziell eher schwächer gestellten Anwohnerinnen und Anwohnern von verkehrsreichen Straßen die Fahrgeschwindigkeit erhöht werden.
In Durchfahrten der Stadtteile mit dörflichem Charakter wie Huchenfeld, Hohenwart, Würm, Büchenbronn und Dillweißenstein wie auch in kleinen und mittelgroßen Straßen Pforzheims wird die Höchstgeschwindigkeit von bisher teilweise noch 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Dadurch sinkt die Lärmbelastung bestimmter Anwohnerinnen und Anwohner, vor allem in schwächer belasteten Bereichen. Grundsätzlich ist die Lärmreduktion zu begrüßen.
Aus allen Belastungserhöhungen und Belastungsminderungen wird eine saldierte Lärmkennziffer ermittelt, die der Gesamtbeurteilung zugrunde gelegt wird. Hier wird die zusätzliche gesundheitliche Gefährdung von 1.158 Menschen verrechnet mit dem angenehmeren Wohngefühl der Personen, die in den Vororten und ruhigeren Bezirken leben, wo es noch ruhiger wird. Damit werden die Ziele des Lärmaktionsplans konterkariert.
Die zusätzliche Gefährdung dieser Menschen tritt in vielen Fällen auf, OBWOHL Flüsterasphalt an den Straßen vorgesehen ist, an denen sie wohnen. Denn der Flüsterasphalt bringt zu wenig Wirkung mit sich im Vergleich zur Lärmsteigerung durch die Tempoerhöhung.
Zudem werden die geplanten Zahlen dadurch geschönt, dass der lärmmindernde Effekt von frisch aufgebrachtem Flüsterasphalt im Planfall 1 eingerechnet wird.
Flüsterasphalt wirkt jedoch nur wenige Jahre, wenn die Fahrbahn noch glatt ist. Er verliert seine Lärm reduzierende Wirkung. Wegen seiner schlechten Eigenschaften (teuer, nicht haltbar, nur unter massiven Verkehrsstörungen aufwändig zu erneuern - (https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/wirtschaft/fluesterasphalt-ist-fluch-und-segen-zugleich/) - wird Flüsterasphalt in Baden-Württemberg fast nirgendwo eingesetzt. Die erzielte Reduktion der Lärmbelastung hängt davon ab, welche Art von Belag und in welchem Zustand vorhanden ist. Sie liegt im Bereich von kleiner 1 dB bis maximal 4 dB. Die Wirkung ist auf wenige Jahre beschränkt, da sie von einer glatten Fahrbahn abhängt, der Belag jedoch wenig beständig ist und sich zunehmend Unebenheiten einstellen.

PM/FG WiP/Die Linke/B90 Die Grünen

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