Rubrikübersicht | Impressum | 19. April 2024


Leserbriefe

Bürgerrat fordert Vorrang für Klimaschutz

Bild:

„Um den Erhalt der Lebensgrundlagen aller Menschen sicherzustellen, ist das 1,5 Grad Ziel nicht verhandelbar." Das ist einer der Leitsätze des bundesweiten Bürgerrates Klima, der am 23. Juni 2021 zu Ende gegangen ist.

Im Rahmen des Bürgerrates hatten 160 zufällig geloste Menschen aus ganz Deutschland in zwölf Online-Sitzungen über klimapolitische Handlungsempfehlungen an Bundestag und Bundesregierung beraten. Das Ergebnis sind zahlreiche konkrete Vorschläge an die Politik.

So fordert der Bürgerrat, dass jedes neue Gesetz auf seine Klimaschutzwirkung zu prüfen ist und kein Gesetz den Klimazielen widersprechen darf. Klimaschutz sei ein Menschenrecht und müsse ins Grundgesetz aufgenommen werden. Wirtschaftliche Interessen müssten sich dem Klimaschutz unterordnen. Insbesondere große Unternehmen müssten verpflichtet werden, im Sinne von Klimaschutz und Gemeinwohl zu handeln.

Aufklärung und Transparenz

Als Voraussetzung für klimapolitisches Handeln aller Bürgerinnen und Bürger werden Aufklärung und Transparenz genannt. Jeder Mensch müsse Zugang zu allen relevanten Informationen haben. Klimaschutz-Bildung soll deshalb in allen Bildungsinstitutionen und Lehrplänen verankert werden. „Es gibt eine staatliche Aufklärungspflicht", stellt der Bürgerrat fest. Politik und Gesellschaft müssten sich von ihrer Verantwortung für eine klimaneutrale, gerechtere und bessere Zukunft leiten lassen. „Die Auswirkungen der Veränderung müssen dabei sozial gerecht auf alle Schultern verteilt werden", fordert der Bürgerrat. Die ausgelosten Bürgerrat-Mitglieder wollen die Wirtschaft klimaneutral machen und klimaschädigendes Handeln besteuern und bestrafen.

Zur Formulierung konkreter Handlungsempfehlungen hatten die Bürgerrat-Teilnehmenden sich in Arbeitsgruppen mit vier Handlungsfeldern befasst: Energie, Ernährung, Gebäude & Wärme sowie Mobilität. Im Handlungsfeld Energie lautet ein Leitsatz, dass die Geschwindigkeit der Energiewende Vorrang vor deren Kosten haben müsse, wobei die Endverbraucher aber finanziell am geringsten zu belasten seien. Der Bürgerrat schlägt vor, die gesamte Energieversorgung Deutschlands bis 2035 zu 70 Prozent und bis 2040 zu 90 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Im Stromsektor sollen die 100 % bereits bis 2035 erreicht sein.

Kohleausstieg vorziehen

Der Bürgerrat schlägt weiterhin verpflichtende kommunale Klimaschutzprogramme bis 2023 und die Bereitstellung von mindestens zwei Prozent der Fläche jedes Bundeslandes für Sonnen- und Windenergieanlagen vor. Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern sollen zur Pflicht, der Windenergieausbau gefördert und Vorschriften für einen Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern abgeschafft werden. Der Kohleausstieg soll nicht erst 2038, sondern bereits 2030 vollzogen sein, die Lebensdauer von Elektrogeräten durch eine Mindestgarantie von zehn Jahren verlängert werden.

Im Handlungsfeld Mobilität wünscht sich der Bürgerrat, dass der öffentliche Raum zum attraktiven Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen wird. Bus und Bahn, Fahrrad und Fußgänger sollen Vorrang vor dem Autoverkehr haben. Bahnverkehr sei Flugreisen vorzuziehen, der Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Die Erstzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor soll bis 2027, spätestens aber bis 2030 eingestellt werden.

„Wahre Klimakosten" beim Flugverkehr

Beim ebenfalls als klimaschädlich erkannten Flugverkehr sollen die Ticketpreise nach dem Willen der Bürgerrat-Mitglieder die wahren Klimakosten abbilden. Die Mehreinnahmen sollen für den Ausbau des Bahnverkehrs oder für eine Rückvergütung pro Kopf genutzt werden. Der verbleibende Flugverkehr soll auf synthetische Kraftstoffe umgestellt werden.

Da der Themenkomplex Gebäude & Wärme klimapolitisch von entscheidender Bedeutung ist, fordert der Bürgerrat den Bund, Länder und Kommunen auf, die Wärmewende durch eine entsprechende Gesetzgebung und Finanzierung in den nächsten zwei Legislaturperioden entscheidend voranzubringen. Für jedes Gebäude müsse so bis 2024 mit einer Sanierungsampel die Sanierungsdringlichkeit festgestellt und eine kostenlose Sanierungsberatung angeboten werden. Für Ölheizungen soll es ab 2026 und für Gasheizungen ab 2028 ein Einbauverbot geben.

Umstellung der Landwirtschaft

Im Handlungsfeld Ernährung fordert der Bürgerrat die Umstellung der Landwirtschaft auf eine klimafreundliche Produktion bis 2030. Die Subventionspolitik müsse sich am Kriterium der Klimafreundlichkeit orientieren. Durch eine Reduzierung der Nutztierbestände sollen klimaschädliche Emissionen verringert werden. Die Lebensmittelpreise sollen die Gesundheits- und Umweltkosten abbilden. Bis 2030 soll es eine Klimaampel für alle Lebensmittel geben. Durch Aufklärung soll ein weitestgehender Verzicht auf Fleisch- und Milchprodukte angeregt werden. Der Bürgerrat fordert außerdem eine Demokratisierung des Ernährungssektors.

Während viele Empfehlungen in der Schlussabstimmungen nur wenige Gegenstimmen erhielten, bekamen einige Vorschläge mehr Gegenwind. So votierten 24 Bürgerrat-Mitglieder gegen die Senkung des Mindestwahlalters bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre. Damit soll der vom Klimawandel besonders betroffenen jungen Generation mehr Verantwortung gegeben werden. Die Nutzung von Elektroautos als Zwischenspeicher für überschüssigen Strom lehnten 27 Prozent der Bürgerrat-Mitglieder ab. 42 Prozent sagten Nein zu einem Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und 30 km/h innerorts. Auch ein Klimabudget fand viele Gegner. Überhaupt keine Mehrheit erhielt der Vorschlag zur Erhebung einer City-Maut.

CO2-Preis als Instrument des Wandels

Eine breite Mehrheit gab es hingegen wieder dafür, den CO2-Preis für die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft zu einem Instrument zum Erreichen des 1,5 Grad-Zieles zu machen. Dabei sollen dessen Berechnung, die Höhe der Einnahmen und deren Verwendung für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar erfolgen. Der Bürgerrat schlägt vor, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für klimafreundliche Maßnahmen, für Forschung und Entwicklung sowie für die Infrastruktur zu verwenden. Die damit verbundenen höheren Kosten für Privathaushalte sollen durch eine Klimadividende bzw. Pro-Kopf-Pauschale und durch Steuererleichterungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Bundespräsident a.D. Horst Köhler nannte den Prozess des Bürgerrates als dessen Schirmherr „inspirierend". „Mein Zutrauen in die Bürgerinnen und Bürger und in die Demokratie sind gestärkt", so Köhler. Er hofft, dass die Empfehlungen von den Bundestagsfraktionen aufgegriffen werden.

Bürgergutachten für Parteien

Die Handlungsempfehlungen des Bürgerrates fließen nun in ein Bürgergutachten ein, das im Herbst an die im Bundestag vertretenen Parteien übergeben wird.

25.06.2021

· Prozess gegen Radio Dreyeckland-Redakteur: Pressefreiheit ernsthaft in Gefahr
· Kinder können das: Elterntaxi muss nicht sein...
· Kritik am Klimaschutzgesetz
· ver.di ruft bei der Deutschen Telekom am Mittwoch landesweit zu Warnstreiks auf
· Linke kommentiert EU-Solarcharta..


Diskussion


mitdiskutieren
Name
Email*
Beitrag**
Spamcode
eingeben
9262
* die Emailadresse wird nicht veröffentlicht.
Datenschutz / Impressum