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18. August 2026 Groteskes |
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Was darf man noch sagen?(18.06.2026 - 11:11)![]() In der ehemaligen DDR durfte man nicht alles sagen. Hätte man beispielsweise den obersten Staatsratschef "Lügen-Erich" genannt" wäre man mit Sicherheit verurteilt worden. Gott sei Dank leben wir in einem freien Land, indem man für derartige Äußerungen nicht bestraft wird? Gegendarstellung Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung". Absatz 1 lautet: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene." Absatz 2 lautet: „Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." (ste/12.09.2025) Diskussionmitdiskutieren |
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